AZWEI CONSULTING - ROSENHEIM

Digitale Buchhaltung macht Ihnen das Leben viel einfacher. Sie sorgt dafür, dass sich Ihr Unternehmen verstärkt auf Kernaufgaben konzentrieren kann. Die AZwei Consulting UG unterstützt Sie bei der Einrichtung und Optimierung der digitalen Schnittstelle zwischen Ihrer Buchhaltung und dem Steuerberater. Von Hard- und Software bis zur rechtssicheren Verfahrensdokumentation sind wir Ihr Experte in Rosenheim.


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DIE VERFAHRENSDOKUMENTATION

Ihr qualifizierter Partner für eine rechtssichere Dokumentation.

Sie beschreibt Ihre Maßnahmen und Verfahren zum elektronischen Umgang mit digitalisierten Papierbelegen. Seit 2015 ist sie im Rahmen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) für die digitale Buchhaltung Pflicht. Einige Indizien sprechen dafür, dass die Finanzämter die Einhaltung dieser Pflicht zukünftig verstärkt in Betrieben und Organisationen kontrollieren. Deshalb ist eine fehlerfreie Verfahrensdokumentation sehr wichtig. Darüber hinaus hilft sie Ihnen, die eigenen Maßnahmen und Verfahren einzuhalten, zu optimieren und schnell an neue Mitarbeitende zu vermitteln.


Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die optimale Hardware für den Aufbau einer technischen Infrastruktur für die digitale Buchhaltung. Wir sind erfahrene Spezialisten für gängige Buchhaltungs- und Steuersoftware, haben jahrelange Expertise im Steuerwesen und kennen die technischen Endgeräte, die im Arbeitsalltag funktionieren.


HARD- UND SOFTWARELÖSUNGEN

Unternehmen + Steuerberater: Wir optimieren die Kooperation!

Mit unserem Hardware-Service und unseren IT-Dienstleistungen sind wir eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Steuerberatern. Wir optimieren die Kommunikation auf dokumentierten Wegen sowie die Digitalisierung sowie den Transfer von Belegen. Das beschleunigt buchhalterische Vorgänge und ermöglicht zugleich eine lückenlose Dokumentation für das Finanzamt, die jeder Prüfung standhält.

2015 wurde die GoBD mit ihren Vorgaben für die elektronische Buchhaltung eingeführt.

Seit 2020 gilt eine Neufassung. Im Rahmen der Pflicht zur Verfahrensdokumentation müssen Sie gegenüber dem Finanzamt beispielsweise dokumentieren:

warum Rechnungen in Ihrem Betrieb geändert wurden.

welche unternehmerische Tätigkeit für welche Belege verantwortlich ist.

wer im Betrieb Rechnungen erstellen und/oder ändern darf.


 
WIR UNTERSTÜTZEN SIE

Diese oben genannten Informationen dienen den Finanzämtern dazu, Ihre Prozesse und Buchungen zu prüfen. Für viele Unternehmen ist das die einzige Motivation für eine Verfahrensdokumentation. Dabei vernachlässigen sie aber den Wert, den die Dokumentation für sie selbst besitzt.

Chance auf Analyse und Optimierung


Wer seine täglichen Prozesse hinterfragt, macht sich auch über eingespielte, scheinbar gute Vorgänge Gedanken. Das bietet die Chance auf Analyse und Optimierung, durch die Abläufe schneller ablaufen, fehlerfrei und besser werden.
 
IHRE VORTEILE

Wir von AZwei Consulting unterstützen Sie bei Analyse Ihrer Prozesse:


Unterhalten wir uns doch einmal unverbindlich darüber, wie wir Sie mit unserer Arbeit unterstützen könnten.

 

Sind Sie bereit für eine Optimierung?


Kontaktieren Sie uns gerne


 08035 9559556
 consulting@azwei.digital